Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Steege Autopartner GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Reparaturen, Wartungen, Inspektionen und sonstige Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann auch stillschweigend durch Auftragsausführung erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wesentliche Abweichungen vom Kostenvoranschlag werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbeschreibung bzw. dem Kostenvoranschlag.
Zusätzlich erforderliche Arbeiten werden dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt und nur nach dessen Zustimmung durchgeführt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für den Auftrag angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Versicherungsreparaturen erfolgt die Abrechnung direkt mit der Versicherung, soweit eine entsprechende Abtretungserklärung vorliegt.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle vom Auftragnehmer gelieferten oder eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
6. Zurückbehaltungsrecht
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzubehalten.
7. Gewährleistung
Für die erbrachten Leistungen und eingebauten Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten ab Abnahme, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer zunächst Nachbesserung leisten. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, natürlichem Verschleiß oder Eingriffen durch Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
Für den Verlust oder die Beschädigung von im Fahrzeug befindlichen Gegenständen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Aufbewahrung und Lagerung
Nach Fertigstellung der Arbeiten wird das Fahrzeug für einen Zeitraum von 7 Tagen kostenfrei aufbewahrt. Danach kann eine angemessene Standgebühr berechnet werden.
10. Entsorgung von Altteilen
Ausgebaute Altteile werden fachgerecht entsorgt, es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich die Rückgabe. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Kosten für Verpackung und Versand.
11. Versicherungsreparaturen
Bei Versicherungsreparaturen erfolgt die Abrechnung direkt mit der Versicherung des Auftraggebers, sofern eine entsprechende Abtretungserklärung vorliegt. Der Auftraggeber bleibt jedoch Vertragspartner und haftet für die Zahlung, falls die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.
Selbstbeteiligungen und nicht erstattungsfähige Kosten sind vom Auftraggeber direkt zu begleichen.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Steege Autopartner GmbH
Stand: Januar 2025